Agrarversicherung
Unter Agrarversicherung versteht man einen Überbegriff für Versicherungsverträge zur Absicherung von landwirtschaftlichen Betrieben.
Der Versicherungsschutz gilt je nach Vertragsgestaltung für die landwirtschaftlichen Gebäude sowie das Wohngebäude, wenn sich dies auf dem Betriebsgrundstück befindet, die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, den Viehbestand sowie für Erntefrüchte. Auch das Haftpflichtrisiko aufgrund der landwirtschaftlichen Tätigkeit sollte berücksichtigt werden.
In der Regel werden Bündelverträge abgeschlossen, bei denen mehrere Versicherungssparten in einem Vertrag zusammengefasst sind.
Neben den Sparten Feuer-, Sturm-, Leitungswasser– und Einbruchdiebstahlversicherung, die auch bei privaten oder betrieblichen Versicherungsverträgen, wie einer Eigenheimversicherung oder Betriebsversicherung, abgeschlossen werden, gibt es bei Agrarversicherungen verschiedene Zusatzrisiken, die bei der Bedarfsanalyse beachtet werden müssen, bspw. ob es eine gewerbsmäßige Fremdenbeherbergung gibt, der Betrieb eines eigenen Buschenschankes oder mögliche Schäden durch Nutztiere.
Ein besonders wichtiges Thema für landwirtschaftliche Betriebe ist daher die Haftpflichtversicherung.
Bei landwirtschaftlichen Betrieben müssen spezielle Sicherheitsvorschriften, vorrangig zur Brandverhütung, beachtet werden um im Schadenfall Anspruch auf Versicherungsleistung zu haben.
Dazu zählt bspw. die regelmäßige Messung der Temperatur von gelagerten Erntefrüchten, die zur Selbstentzündung neigen. Man spricht von einer sogenannten „Futterstockmessung“, bei der die Innentemperatur die 70°C nicht übersteigen darf, da sonst umgehend die Feuerwehr zu verständigen ist.
Auch eine landwirtschaftliche Maschine mit Verbrennungsmotor darf nicht in der Nähe solcher Erntefrüchte abgestellt werden.
Welche Sicherheitsvorschriften für Deine Versicherung zu beachten sind, kannst Du den für Deinen Vertrag gültigen Versicherungsbedingungen entnehmen.
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