Abwendungs- und Minderungspflicht
Abwendungs- und Minderungspflicht bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss um einen Schaden abzuwehren oder zumindest so gering als möglich zu halten.
Die vom Versicherer im Schadenfall erteilten Weisungen zur Schadenminderung sind zu befolgen und die damit verbundenen Aufwände werden durch den Versicherer getragen. Dies ist mit ein Grund warum Schadenmeldungen unverzüglich erfolgen müssen.
Die Pflicht den Schaden zu verhindern bzw. gering zu halten ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die nach Eintritt eines Versicherungsfalles gilt.
Auch die Kosten für erfolglose Aufwendungen im Zuge der Schadenminderung hat der Versicherer zu übernehmen, sofern er diese angeordnet hat.
Schadenminderungskosten, die anfallen, weil sie Dir der Versicherer im Schadenfall vorschreibt, werden im Rahmen der Versicherungssumme Deines Vertrages nicht berücksichtigt, wenn es um die Feststellung einer Unterversicherung geht.
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