Vollwertversicherung
Von einer Vollwertversicherung spricht man, wenn die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sache entspricht.
Die Versicherungssumme erfüllt bei Vollwertversicherungen zwei Funktionen:
- Begrenzung der maximalen Entschädigung des Versicherers
- Festlegung der Intensität des Versicherungschutzes, also ob eventuell eine Über– oder Unterversicherung vorliegt.
Bei Vollwertversicherungen entspricht die Versicherungsleistung nach einem Schadenfall zudem der tatsächlichen Schadenhöhe.
Bei Vollwertversicherungen entspricht die Versicherungsleistung nach einem Schadenfall der tatsächlichen Schadenhöhe.