Versicherungssteuer

Versicherungssteuern fallen für Prämienzahlungen bei Versicherungsverträgen an. Sie werden mit der Prämienvorschreibung durch den Versicherer eingehoben und an das Finanzamt abgeführt.

Die wichtigsten Versicherungssteuersätze sind:

  • 11% VersSt für Sach-, KFZ-Versicherungen
  • 8% FSSt Feuerschutzsteuer (4% trägt der Versicherer)
  • 1% VersSt für Krankenversicherungen
  • 4% VersSt für Unfallversicherungen
  • 11% VersSt für Lebensversicherungen mit einer kürzen Laufzeit als 15 Jahre, wenn die versicherte Person unter 50 Jahre alt ist
  • 11% VersSt für Lebensversicherungen mit einer kürzen Laufzeit als 10 Jahre, wenn die versicherte Person über 50 Jahre alt ist
  • 4% VersSt. für Lebensversicherungen ab 15 Jahren Laufzeit, wenn die versicherte Person unter 50 Jahre alt ist
  • 4% VersSt. für Lebensversicherungen ab 10 Jahren Laufzeit, wenn die versicherte Person über 50 Jahre alt ist

In der KFZ-Versicherung muss zudem die motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet werden. Diese richtet sich nach der kW/PS-Leistung sowie dem CO²-Ausstoß des Fahrzeuges. Bei Motorrädern nach dem Hubraum.

Gut zu wissen!

Achte bei Lebensversicherungen darauf, dass die Vertragsdauer nicht zu kurz gewählt wird, da bei einer Laufzeit unter 15 Jahren anstelle von 4% ganze 11% fällig werden. Dies gilt für versicherte Personen unter 50 Jahre. Bei versicherten Personen, die älter als 50 Jahre sind, sollte die Mindestlaufzeit 10 Jahre betragen.