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Feuerschutzsteuer

Eine Versicherungssteuer bei Feuerversicherungen, welche derzeit in Summe 8% beträgt. Davon sind 4% vom Versicherungsnehmer zu tragen.

Die Feuerschutzsteuer (FSSt.) ist zusätzlich zur allgemeinen Versicherungssteuer von 11% zu entrichten. Für den Versicherungsnehmer ergeben sich somit insgesamt 15% Steuer auf die Versicherungsprämie (11% VersSt + 4% FSSt).

Gut zu wissen!

Die Steuereinnahmen der FSSt. dienen der Subvention von Brandverhütungsstellen in den Bundesländern.

Folge einem manuell hinzugefügten Link

§ Link zum Gesetzestext

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Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, Eigenheimversicherung, F, Gebäudeversicherung, Gewerbeversicherung, Haushaltsversicherung, Immobilienversicherung, Sachversicherung

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