Sonderklasse nach Unfall

Die Sonderklasse nach Unfall ist eine sogenannte Ausschnittsdeckung, welche Kosten ausschließlich infolge eines Unfalles für die stationäre Sonderklasse-Behandlung der versicherten Person übernimmt.

Das bedeutet, dass keine Leistung für krankheitsbedingte Krankenhausaufenthalte erbracht wird. Dies gilt auch für Entbindungen.

Die entstehenden Kosten während der Dauer des unfallbedingten Krankenhausaufenthaltes auf Sonderklasse werden in voller Höhe übernommen und zwischen Versicherer und dem Vertragskrankenhaus direkt verrechnet. Man spricht auch von einer Kostengarantie, oder auch Kostendeckungszusage. Eine Liste der Vertragskrankenhäuser wird in der Regel der Polizze beigelegt und infolge jährlich aktualisiert.
Sollte die Behandlung nicht in einem Vertragskrankenhaus erfolgen, werden Leistungen nur insoweit erbracht, als der Versicherungsnehmer vor Beginn der Behandlung eine ausdrückliche Zusage des Versicherers einholt.

Die Vorteile einer Sonderklasse-Versicherung sind

  • Unterbringung in einem Zweibettzimmer bzw., wenn vereinbart Einbettzimmer
  • Freie Wahl des Spitals und Arztes für die Behandlung der Unfallfolgen
  • Direktverrechnung
  • Kostengarantie
  • Taggeld für den unfallbedingten Aufenthalt in einer Rehabilitationsanstalt

Ein weiterer großer Vorteil einer Sonderklasse-Versicherung ist, dass der Vertrag auf Lebenszeit abgeschlossen wird und vom Versicherer nicht einfach gekündigt werden kann.

Gut zu wissen!

Solltest Du eine Sonderklasse nach Unfall abgeschlossen haben und später auf einen umfangreicheren Tarif umsteigen wollen, ist u.a. eine erneute Risikoprüfung, also eine neuerliche Gesundheitsprüfung erforderlich.
Damit Du Dir das Recht auf einen Tarifwechsel ohne neuerliche Prüfung und zu den aktuellen Konditionen gleich vorweg sicherst, kannst Du eine sogenannte Optionsversicherung abschließen.