Steuerliche Absetzbarkeit

Im Rahmen der Sonderausgaben konnten Versicherungsprämien für private Unfall-, Kranken– und Lebensversicherungen bis 2020 bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese vor dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden.

Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden, können generell nicht abgesetzt werden.

Betriebe können Versicherungsprämien als Betriebsausgaben geltend machen.