Storno

Unter Storno versteht man den Einstellung eines Versicherungsvertrages durch Rücktritt oder mittels außerordentlicher Kündigung.

Stornierungen vor dem Ablauf des Vertrages sind in der Regel mit Nachteilen für den Versicherungsnehmer verbunden.
Bei Lebensversicherungen kann es zu Stornoabschlägen auf den Rückkaufswert kommen und bei Sachversicherungen können gewährte Dauerrabatte nachverrechnet werden.

Gut zu wissen!

Erfolgt eine Stornierung eines Vertrages vor Erfüllung der Mindest-laufzeit, ist ein Teil der Abschlussprovision an den Versicherungsnehmer zurückzuerstatten.