Provision

Provision stellt die Form der Vergütung für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages dar, die vom Versicherer ausbezahlt wird.

Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach der Prämienhöhe und der Art des Vertrages.

Bei Lebensversicherungen ist auch Laufzeit ein relevanter Faktor.
Auch der Vertriebsweg, also ob der Vertrag durch einen Stammvertriebsmitarbeiter, einem Versicherungsagenten oder -makler eingereicht wurde, hat in der Regel Einfluss auf das Ausmaß der Provision.

Man unterscheidet zwischen der Abschluss- und Folgeprovision.

  • Abschlussprovision wird einmalig bei Zustandekommen des vermittelten Vertrages ausbezahlt
  • Folgeprovision, auch „laufende Provision“ genannt, wird während der Vertragslaufzeit analog des Prämienzahlungsrhythmus ausbezahlt

Gut zu wissen!

Der Versicherungsmakler ist die einzige Vermittlerart, der neben Provision auch Honorar verlangen darf. Dies muss aber gemäß §30 MaklerG gesondert  mit dem Versicherungsnehmer vereinbart werden.
Anders als die Provision muss Honorar durch den Versicherungsnehmer bezahlt werden.