Sonderklasse
(Krankenhauskostenversicherung) Eine Sonderklasse-Versicherung, auch Krankenhauskosten-Versicherung genannt, bietet die Kostenübernahme für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in einem Zwei- oder Einbettzimmer in einem Krankenhaus infolge Krankheit oder Unfall.
Auch Entbindung gilt als Versicherungsfall für den die Kosten übernommen werden.
Ein Versicherungsfall bei dieser Art der Krankenversicherung umfasst den Zeitraum zwischen dem Beginn der stationären Heilbehandlung und endet nach deren Abschluss bzw. mit der Entlassung. Als „stationär“ gelten Behandlungen, wenn die notwendige Heilbehandlung einen Aufenthalt in einer Krankenanstalt von mindestens 24 Stunden erfordert.
Die entstehenden Kosten während der Dauer des „Krankenhausaufenthaltes in der Sonderklasse“ werden in voller Höhe übernommen und zwischen Versicherer und Vertragskrankenhaus direkt verrechnet. Man spricht von einer Kostengarantie, oder auch Kostendeckungszusage. Eine Liste der Vertragskrankenhäuser wird in der Regel der Polizze beigelegt und infolge jährlich aktualisiert.
Sollte die Behandlung nicht in einem Vertragskrankenhaus erfolgen, werden Leistungen nur insoweit erbracht, als der Versicherungsnehmer vor Beginn der Behandlung eine ausdrückliche Zusage des Versicherers einholt.
Wurde ein Tarif mit Selbstbehalt gewählt, kommt dieser einmal pro Jahr in dem eine stationäre Behandlung durchgeführt wird, zur Anwendung.
Die Vorteile einer Sonderklasseversicherung sind u.a.
- Unterbringung in einem Zweibettzimmer bzw., wenn vereinbart Einbettzimmer
- Freie Wahl des Spitals und Arztes
- Direktverrechnung
- Kostengarantie
- Ersatztaggeld, wenn man trotz Sonderklasse die allgemeine Gebührenklasse nutzt
- Taggeld für Aufenthalte in einer Rehabilitationsanstalt
Ein weiterer großer Vorteil einer Sonderklasseversicherung ist, dass der Vertrag auf Lebenszeit abgeschlossen wird und vom Versicherer nicht einfach gekündigt werden kann.
Die Prämienhöhe hängt vom Einstiegsalter, dem Gesundheitszustand, dem gewählten Leistungsumfang und einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt ab.
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