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Kostengarantie

(Kostendeckungszusage) Die Kostengarantie, auch Kostendeckungszusage genannt, im Rahmen der Sonderklasseversicherung besagt, dass bei einem stationären Aufenthalt der versicherten Person in einem Vertragskrankenhaus die Kosten für Leistungen, die über jene der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus gehen, in voller Höhe übernommen und mit dem Krankenhaus direkt verrechnet werden.

Gut zu wissen!

Da es bei Krankenhauskostenversicherungen, also der „Sonderklasse“, keine Versicherungssumme gibt, die eine Leistung Deines Versicherers nach oben hin begrenzt, werden sämtliche Kosten, die im Zuge Deiner medizinisch notwendigen stationären Behandlung anfallen, in vollem Umfang übernommen.

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§ Link zum Gesetzestext

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K, Krankenversicherung, Personenversicherung|Schaden-/Versicherungsfall

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