Selbstbehalt

(Franchise) Bei einem Selbstbehalt, oder auch „Franchise“ genannt, handelt sich um einen fixen Betrag oder Prozentsatz, den der Versicherungsnehmer bei Eintritt eines Schadens selbst tragen muss.

Man unterscheidet zudem zwischen Abzugs-Franchise und Integral-Franchise.

  • Abzugs-Franchise
    Es wird ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz im Schadensfall immer in Abzug gebracht.
    (bspw. Schadenhöhe € 1.000,00 und ein SBH idHv. € 400,00 = Leistung € 600,00)
  • Integral-Franchise
    Der Versicherungsnehmer hat einen Schaden bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst zu tragen und, wenn die Schadenhöhe den Selbstbehalt übersteigt, wird der komplette Schaden vom Versicherer bezahlt. Schäden, die über diesen Wert hinausgehen, trägt der Versicherer zur Gänze und es wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
    (bspw. Schadenhöhe € 1.000,00 und ein SBH idHv. € 400,00 = Leistung € 1.000,00)

Durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes im Versicherungsvertrag wird die Versicherungsprämie in der Regel reduziert, da Schäden, die geringer als der vereinbarte Selbstbehalt sind, nicht durch den Versicherer abgewickelt werden müssen und dadurch keinen Verwaltungsaufwand verursachen.

Gut zu wissen!

Zu beachten ist, dass es in den einzelnen Versicherungsbedingungen unterschiedliche Formulierungen geben kann, wie bzw. von welchem Betrag der Selbstbehalt berechnet wird.
So kann eine Regelung bspw. „Der Selbstbehalt beträgt in jedem Versicherungsfall 15% des Schadens…“ lauten. In diesem Fall wird der Selbstbehalt von der Gesamtschadenhöhe berechnet.
Es gibt aber auch Regelungen, die vorsehen, dass „…ein Selbstbehalt von 15% der vertraglichen Ersatzleistung in Abzug gebracht wird“ .