Direktverrechnung

Unter Direktverrechnung versteht man die Abrechnung von Kosten für stationäre Heilbehandlungen zwischen dem privaten Krankenversicherer und der Krankenheilanstalt.

Die Bestimmungen für eine Direktverrechnung gelten ausschließlich für Krankenhauskosten-Versicherungen (=Sonderklasse) und sind Voraussetzung für das Versprechen der Kostenübernahme des Versicherers.
Dafür erforderliche Direktverrechnungs-vereinbarungen (DVVB) werden zwischen dem Versicherungsverband Österreich (VVO) und den einzelnen Krankenheilanstalten abgeschlossen.

Gut zu wissen!

Durch die Regelung der Direktverrechnung bei stationären Krankenhausaufenthalten, musst Du nicht selbst in Vorleistung gehen und Dich auch nicht darum kümmern, dass Du Geld von Deinem Versicherer zurück erhältst.