Ausschlüsse

Mit Ausschlüssen schränkt der Versicherer sein Risiko ein, in dem bestimmte Gefahrumstände und Schäden grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Ausgeschlossene Risiken sind also nicht versichert, wenn dadurch ein Schaden entstanden ist.

Die üblichen Ausschlüsse in jedem Versicherungsvertrag sind u.a. Krieg, Terroranschläge, innere Unruhe, Naturkatastrophen und Schäden durch ionisierte Strahlung.
Es gibt auch Ausschlüsse, die speziell für einzelne Versicherungssparten gelten, wie bspw. ein Ausschluss in der privaten Krankenversicherung aufgrund einer Vorerkrankung oder die Teilnahme an Wettfahrten in der KFZ-Versicherung.

Gut zu wissen!

Anders als bei der Verletzung einer Obliegenheit, gibt es bei einem Risikoausschluss keine Möglichkeit einen Kausalitätsgegenbeweis zu erbringen um vielleicht doch Versicherungsschutz zu haben.