Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Die Betriebsunterbrechungs-Versicherung, kurz „BU“, deckt den finanziellen Schaden, der dem Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung seines versicherten Betriebes entsteht.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag des Unternehmens, also der Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten, welcher ohne Unterbrechung erwirtschaftet worden wäre.
Die Versicherungsleistungen sind dabei mit dem tatsächlich entstandenen finanziellen Schaden und der vereinbarten Haftungszeit begrenzt.
Je nach Produktgestaltung des Versicherers wird in Versicherungsbedingungen zwischen der „technischen“ und der „wirtschaftlichen/kaufmännischen“ Betriebsbereitschaft unterschieden.
- Eine technische Betriebsbereitschaft ist gegeben, sobald der Betrieb wieder in der Lage ist Produkte zu liefern.
- Die wirtschaftliche bzw. kaufmännische Betriebsbereitschaft ist dann erreicht, wenn wieder die bisherigen Umsätze, wie vor der Betriebsunterbrechung, erwirtschaftet werden.
Relevant ist der Unterschied für die Frage wie lange die Versicherung im Falle einer Betriebsunterbrechung Leistung erbringt bzw. welchen Betrag. Damit hat die Unterscheidung große Bedeutung für die Ausgestaltung des Versicherungsvertrages.
Voraussetzung für die Leistung aus einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist, dass zuvor ein versicherter Sachschaden entstand, wie bspw. ein Feuerschaden, aufgrund dessen die Betriebstätigkeit unterbrochen ist.
Neben Versicherungslösungen, die ausschließlich aufgrund von Sachschäden leisten, gibt es auch solche, die bspw. nach einem Cyber-Vorfall, also ohne physischem Schaden, zahlen.
Bei der Festsetzung des versicherten Unterbrechungszeitraumes (=„Haftungszeit“) solltest Du darauf achten, dass dieser nicht zu kurz gewählt wird. Besonders nach einem Feuer kann die Wiederaufnahme des Betriebes sehr lange dauern.
Du solltest Dir hinsichtlich der Haftungszeit die Frage stellen, wie schnell Dein Betrieb wieder das bisherige Umsatzniveau erreichen kann.
Bei Betrieben mit saisonaler Ware, wie bspw. Mode, kann ein Stillstand im Betrieb Einbußen bedeuten, die sich in den Folgemonaten kaum kompensieren lassen.
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Bei bestimmten Versicherungssparten, wie der betrieblichen Haftpflichtversicherung, erfolgt die jährliche Abfrage von Umsatz und Lohnsumme aufgrund deren man ggf. eine Anpassung der Versicherungssumme in Betracht zieht.
Auf eine bereits abgeschlossene Betriebsunterbrechungs-versicherungen wirst Du in der Regel nicht regelmäßig angesprochen. Bei Betriebsunterbrechungs-versicherungen gibt es daher einige Betriebe, bei denen der Deckungsbeitrag nicht auf dem aktuellsten Stand ist.
Ein vor bspw. 5 Jahren abgeschlossener Versicherungsvertrag kann natürlich Deine Umsatz-entwicklungen der letzten Jahre nicht berücksichtigen.
Wenn in den letzten Jahren Dein Umsatz deutlich gestiegen ist oder Du auch neue Geschäftsfelder geschaffen hast, solltest Du über eine Anpassung der Betriebsunterbrechungs-versicherung nachdenken und Deinen Berater darauf ansprechen.
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