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Rückdeckungs-Versicherung

(Pensionsrückdeckungs-Versicherung) Rückdeckungs-Versicherungen sind Lebensversicherungen, die ein Arbeitgeber abschließt um die Finanzierung einer Pensionszusage, die er für seine Arbeitnehmer erteilt hat, abzusichern.

Für die Finanzierung einer betriebliche Pension in Form der direkten Leistungszusage für den Arbeitnehmer muss eine Rückstellung gebildet werden. Weitere Möglichkeiten der Finanzierung sind u.a. Wertpapierdeckungen nach §14 EStG und Rückdeckungsversicherungen.

Rückdeckungs-versicherungsverträge werden zugunsten des Arbeitnehmers verpfändet um auch im Falle eines Konkurses des Betriebes gesichert zu sein.

Die Beiträge orientieren sich an der Höhe der Leistungszusage und scheinen während der Laufzeit als Betriebsausgaben in der Bilanz gewinnmindernd auf. Gewinnerhöhend wirken sich die jährlichen Wertzuwächse bei der Aktivierung des Deckungskapitals aus, da diese als Betriebseinnahme zu betrachten sind.

Gut zu wissen!

Eine Pensionsrückdeckungs-Versicherung sichert die Liquidität des Unternehmens, wenn die Leistungszusage zur Auszahlung kommt, und kann zusätzlich auch Gefahren wie Berufsunfähigkeiten absichern und zur Hinterbliebenenvorsorge dienen.

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§ Link zum Gesetzestext

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Betriebsversicherung, Lebensversicherung, Personenversicherung, R

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