Verpfändung

Die Verpfändung ist eine Art der Sicherstellung von Versicherungsverträgen, meist Lebens– oder Unfallversicherungen, bei Finanzierungen. Leistungsansprüche aus dem Versicherungsvertrag werden zugunsten eines Dritten, in der Regel einer Bank, verpfändet.

Der Pfandgläubiger, also die Bank, hat bei einem Leistungsfall einen rechtlichen Anspruch an sich die Auszahlung in der Höhe des offenen Finanzierungsbetrages durch den Versicherer zu fordern.
Wie auch bei einem vinkulierten Vertrag ist eine Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Pfandgläubigers nicht möglich.

Neben Verpfändungen können Verträge auch durch Vinkulierungen und Abtretungen „gesperrt“, also sichergestellt, werden.

Gut zu wissen!

Im Gegensatz zu einer Vinkulierung hat der Pfandgläubiger selbst Anspruch auf die Versicherungsleistung.