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Rückstellung

Rückstellungen werden anhand des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips durch den Versicherer errechnet und gebildet um zukünftige Verpflichtungen aus noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen sicherstellen zu können.

Die Höhe der Rückstellung richtet sich nach den voraussichtlichen Aufwendungen für die Regulierung des jeweiligen Versicherungsfalles. Der Versicherer bildet zudem aufgrund seiner Erfahrungswerte Rückstellungen für Versicherungsfälle, die zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldet wurden. Diese werden „Spätschaden-rückstellungen“ genannt.

Von den Rückstellungen können jene Beträge abgezogen werden, die der Versicherer aufgrund von einem Regress wieder zurückfordern kann.

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