Rückdatierung

Als Rückdatierung bezeichnet man die Verlegung des Vertragsbeginns in die Vergangenheit.

Bei Personenversicherungen könnte dadurch ein früheres Eintrittsalter für die Prämienberechnung herangezogen werden bzw. bei Sachversicherungen eine eventuelle Wartezeit verkürzt werden.

Gut zu wissen!

Oft datiert man KFZ-Haftpflichtversicherungen zurück, wenn bspw. die behördliche Zulassung bereits erfolgt ist und der Versicherungsantrag danach gestellt wird.
In anderen Versicherungssparten sind Rückdatierungen eher unüblich.