Stundung

Als Stundung bezeichnet man einen Aufschub der Prämienzahlung.
Dies wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer geregelt, wobei darauf zu achten ist, ob für den Zeitraum der Stundung eine Leistungspflicht des Versicherers gegeben ist.

Man unterscheidet zwischen einer „deckenden Stundung“, die für den Versicherungsnehmer einen aufrechten Versicherungsschutz bietet, und einer „nicht deckenden Stundung“, die im Schadenfall die Leistungsfreiheit bedeutet.

Wurde keine entsprechende Vereinbarung getroffen, ist davon auszugehen, dass im Sinne des Versicherungsnehmers von einer deckende Stundung auszugehen ist.