Immobilienversicherung
(Gebäudeversicherung) Gebäude- bzw. Immobilienversicherungen sind Versicherungen von Wohn-, Büro- oder Betriebsgebäuden bei den mehrere Risken, wie bzw. Sparten, wie bspw. Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und die Gebäude- und Grundstückshaftpflicht, in einem Bündelvertrag abgedeckt werden.
Versichert sind das Gebäude, Fundamente, Grundmauern, Kellermauern und weitere im Vertrag erfasste Baubestandteile. Auch Nebengebäude, also Gebäude, die nicht den Wohn- bzw. Betriebszwecken dienen, können versichert werden.
Der Versicherungsnehmer kann die zu versichernden Sparten frei wählen. Viele Versicherer bieten sogenannte Bündelrabatte an, wenn eine bestimmte Anzahl an Versicherungssparten abgeschlossen wird.
Die Versicherungssumme ist in der Regel der Neubauwert des Gebäudes. Die sinnvollste Möglichkeit um die Versicherungssumme zu bestimmen ist ein Neubauwertgutachten durch einen Sachverständigen. Im Privatbereich wird die Summe üblicherweise anhand der verbauten Fläche der einzelnen Etagen festgestellt. Dabei werden die Quadratmeter mit einem bestimmten Betrag multipliziert und so eine Gesamtsumme errechnet.
Zusätzlich können Bauart und -ausführung berücksichtigt werden.
Nicht versichert sind Einrichtungsgegenstände, Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte. Diese müssen mit einer Inhaltsversicherung versichert werden. Im Privatbereich ist dies eine Haushaltsversicherung und im Betriebsbereich eine Betriebsinhaltsversicherung.
Achte bei der Festlegung der Versicherungssumme, dass auf jeden Fall jener Wert vereinbart wird, der bei einer Neuerrichtung des versicherten Gebäudes zum aktuellen Preisniveau anfallen würde inkl. Nebenkosten. Diese sollten mit zumindest 15% der Gebäudeversicherungssumme vereinbart werden.
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