Mietsachschäden
Ein Mietsachschaden ist eine Beschädigung an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen.
In Haftpflichtversicherungen werden Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen grundsätzlich ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass Schäden an den jeweiligen Sachen für den Zeitraum der Miete, Leihgabe oder Pacht als Eigenschaden gelten.
Bspw. wird ein durch den Hotelgast beschädigter Einrichtungsgegenstand in einem Hotelzimmer nicht von dessen Haftpflichtversicherung ersetzt, da die Einrichtungsgegenstände für die Dauer der Miete praktisch dem Hotelgast gehören.
Solche Schäden werden im Rahmen einer erweiterten Privathaftpflichtversicherung, abgedeckt.
Für Betriebe empfiehlt es sich bei gemieteten Betriebsräumlichkeiten eine Deckung für Mietsachschäden zu vereinbaren, da der Versicherungsnehmer sonst bei durch ihn verursachte Schäden, etwa durch einen Brand, aus seiner Betriebshaftpflichtversicherung keine Deckung hat und die entstehenden Kosten für z.B. die Gebäudeinstandsetzung selbst tragen muss.
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