Tätigkeitsschaden

Tätigkeitsschäden sind Schäden an Sachen, die bei oder aufgrund deren Benützung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen.

Solche Schäden sind in einer Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.
Mittels Deckungserweiterung, welche üblicherweise prämienpflichtig ist, können auch Tätigkeitschäden mitversichert werden. Im Privatbereich bspw. durch den Abschluss einer „erweiterten Privathaftpflichtversicherung„.