Versicherung auf Gegenseitigkeit
(Versicherung auf verbundene Leben) Lebensversicherungen mit Kapitalleistung, bspw. im Ablebensfall, bei denen zwei versicherte Personen im Vertrag angeführt werden, nennt man „Versicherungen auf verbundene Leben“, oder auch „Versicherungen auf Gegenseitigkeit“.
Solche Versicherungsverträge dienen in erster Linie einer wechselseitigen Vorsorge für den Ablebensfall. Bei Ableben einer der versicherten Personen wird die vereinbarte Versicherungssumme bzw. bei Erlebensversicherungen das angesammelte Kapital inkl. Gewinnbeteiligungen, an die zweite Person ausbezahlt und der Vertrag endet.
Versterben beide versicherte Personen gleichzeitig, kommt die Versicherungssumme trotzdem nur einmal zur Auszahlung.
Solche Versicherungslösungen haben üblicherweise eine geringere Prämie als Einzelverträge.
Solche Versicherungsverträge werden häufig als gegenseitige Vorsorge für den Ablebensfall abgeschlossen. Nicht immer handelt es sich bei den versicherten Personen um Ehepartner oder Lebensgefährten. Oft schließen Gesellschafter solche Verträge ab um im Falle des Ablebens eines zweiten Gesellschafters dessen eventuelle Hinterbliebene auszahlen zu können. („Teilhaberversicherung“)
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