Tierhalterhaftpflicht

Eine Tierhalterhaftpflicht-versicherung deckt alle durch das Tier verursachten Personen– und Sachschänden für die man als Tierhalter gemäß dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§1320 ff ABGB) haftet.

Abhängig von der Tierart, bspw. Hund oder Pferd, wird die entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haltung von Kleintieren, wie Katzen, ist im Rahmen der in Haushaltsversicherungen enthaltenen Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Die Haftpflichtversicherung erfüllt eine Doppelfunktion. Zum einen leistet sie bei begründeten Schadenersatzforderungen, also solche, die tatsächlich dem Versicherten zuzuschreiben sind, und zum anderen wehrt sie unbegründete Ersatzforderungen ab.

Da man gemäß dem ABGB für verursachte Schäden ohne Summenlimit haftet, empfiehlt es sich auch bei der Tierhalterhaftpflicht eine hohe Versicherungssumme zu wählen.

Gut zu wissen!

Hältst Du exotische (Klein)tiere, wie etwa Spinnen oder Schlangen, solltest Du Deinen Versicherer darüber informieren und klären ob Schäden durch diese im Rahmen Deiner Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind. In der Regel ist in der Privathaftpflichtversicherung die Haltung von Kleintieren mitversichert. Jedoch gilt dies nur für solche, deren Haltung keinen besonderen Genehmigungen oder Auflagen bedarf.