Kapitalertragsteuer (KESt)

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist ein steuerlicher Abzug und fällt an, wenn Erträge aus Kapitalvermögen erwirtschaftet werden.

Diese Steuer wird bei einer Auszahlung durch die auszahlende Stelle, bspw. der Bank, vom Ertrag abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Für Erträge aus Geldeinlagen, bspw. Zinsen bei Sparbüchern, beträgt die KESt 25%.
Sonstige Erträge aus Kapitalvermögen, wie bspw. bei Aktien oder Fondssparplänen, werden mit 27,5% KESt versteuert.

Beispiel:
Auf einem Sparbuch befinden sich EUR 100.000 bei einer Verzinsung p.a. von 0,5%.

Spareinlage …… € 100.000
Zinsertrag …….. €     5.000 
KESt. ……………. €      1.250
Auszahlung ….. € 103.750 

Gut zu wissen!

Bei der Veranlagung in Form einer Lebensversicherung muss für die Erträge daraus keine KESt an das Finanzamt abgeführt werden.