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Deckungsstock

Der Deckungsstock wird gebildet um zu gewährleisten, dass der Versicherer die Ansprüche seiner Versicherungsnehmer erfüllen kann.

Es handelt sich um versicherungstechnische Rückstellungen in der Bilanz des Versicherers zur Sicherung künftiger Leistungsversprechen des Versicherers in der Lebens-, Kranken-, Unfallversicherung.

Der Deckungsstock muss die Deckungserfordernisse für Leistungen aus den einzelnen Versicherungsverträgen umfassen und wird getrennt von dem sonstigen Vermögenswerten des Versicherers verwaltet. So gilt, im Falle eines Konkurses des Versicherers, der Deckungsstock als Sondervermögen, das nicht in die Konkursmasse fällt (§ 92 VAG). Ansprüche der Versicherten können dann noch immer erfüllt werden.

Die Beaufsichtigung erfolgt in Österreich durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) und unterliegt strengen Auflagen. Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) werden Anlagegrundsätze beschrieben, die es für den Versicherer zu befolgen gilt. Anrechenbare Vermögenswerte für den Deckungsstock sind in der Versicherungsunternehmen-Kapitalanlageverordnung (VU-KAV) aufgelistet. Dazu zählen u.a. Grundstücke, Immobilien, bestimmte Kapitalanlagen etc.

Relevant sind generell Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und die Streuung verschiedener Anlagen.

Gut zu wissen!

Ein Deckungsstock stellt Sondervermögen des Versicherers dar, das im Falle eines Konkurses des Versicherers gesichert ist. Deine Prämien im Deckungsstock sind also im Großen und Ganzen sicher veranlagt.

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§ Link zum Gesetzestext

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D, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung

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