Directors & Officers-Versicherung

Eine Directors & Officers – Versicherung, auch „D&O-Versicherung“ oder „Manager-Haftpflicht“ genannt, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für leitende Organe in Betrieben, wie bspw. Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte.

Eine D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Haftung für reine Vermögensschäden, die aufgrund einer begangenen Pflichtverletzung bzw. unternehmerischer Fehlentscheidung bei der Ausübung der definierten Tätigkeit entstanden sind.

Leitungsorgane eines Unternehmens haften für Verletzungen der gesetzlichen Sorgfaltspflicht gegenüber dem eigenen Betrieb („Innenhaftung“) oder Dritten („Außenhaftung“).

Innenhaftung
Damit ist die Haftung eines Managers gegenüber dem eigenen Unternehmen gemeint,
weil bspw. Waren auf Kredit verkauft werden, ohne die Liquidität der Käufer zu prüfen.

Außenhaftung
Hierbei handelt es sich um die unmittelbare Haftung eines Managers gegenüber Dritten, also Unternehmensfremden.
Bspw. gegenüber dem Staat, weil Steuern nicht bezahlt werden oder Schutzgesetze nicht eingehalten werden.

Eine sinnvolle Erweiterungsmöglichkeit des Deckungsumfanges ist es mittels Vereinbarung auch erweiterte Vermögensschäden zu versichern.

Für Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen werden Manager persönlich und unbegrenzt, also mit seinem gesamten Privatvermögen, in die Pflicht genommen. Bei Inanspruchnahme des Managers muss dieser beweisen, dass er mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes“ gehandelt hat.
Zudem besteht eine Solidarhaftung der einzelnen Verantwortlichen. Diese gesamtschuldnerische Haftung gilt somit nicht nur für eigene Verfehlungen, sondern auch für jene der anderen Leitungsorgane des Betriebes.

Die D&O-Versicherung ist also im Prinzip eine „Berufshaftpflicht“ für die Leitorgane und dient dem Schutz des Gesellschafts- und des Privatvermögens des jeweiligen Managers durch die Befriedigung begründeter Ersatzforderungen, welche durch eine schuldhafte Pflichtverletzung entstehen. Auch die Abwehr unbegründeter Forderungen ist Teil des Versicherungsschutzes.

Beispiel:
Der Geschäftsführer der Muster GmbH hat eine Änderung einer gesetzlichen Vorschrift übersehen und diese daher nicht eingehalten. Dadurch ist dem Betrieb ein finanzieller Schaden idHv. € 50.000 entstanden.
Gegen den Geschäftsführer werden durch die Gesellschafter Ersatzansprüche gestellt.

Häufig sind D&O-Versicherungen Bestandteil des Arbeitsvertrages der jeweiligen Leitungsorgane.
Prämien für solche Versicherungsverträge werden üblicherweise anhand deren Umsätze und der gewünschten Deckungssumme berechnet. Bei größeren Unternehmen und Konzernen werden idR. auch die Kennzahlen bzw. die Entwicklungen der letzten Jahre für die Prämienberechnung herangezogen.

Bei dem Vertragsabschluss sind die eventuell geltenden Wartezeiten zu beachten.

Gut zu wissen!

Die häufigsten Leistungsfälle der D&O sind Kostenübernahmen für die Abwehr von Ersatzansprüchen gegen den betroffenen Manager. Um auch für strafrechtliche Themen Versicherungsschutz zu haben, ist eine passende Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.