Anspruchserhebungs-Prinzip

Das Anspruchserhebungs-Prinzip, auch Claims-made-Prinzip genannt, definiert den Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles bei Haftpflichtversicherungen.

Bei claims made ist nicht relevant, wann ein Schaden verursacht worden ist, sondern wann ein Geschädigter Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer erhebt.

Neben dem Anspruchserhebungs-Prinzip gibt es bei Haftpflichtversicherungen auch das Ereignisprinzip, das Manifestationsprinzip und das Verstoßprinzip.

Gut zu wissen!

Deckungen nach einem Storno eines Haftpflichtversicherungsvertrages orientieren sich in der Regel nach dem „Claims-made-Prinzip“.