Ereignis-Prinzip

Das Ereignis-Prinzip, auch Schadenereignis-Prinzip genannt, definiert den Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles bei Haftpflichtversicherungen.

Der Versicherungsfall ist nach dem Schadenereignis-Prinzip keine Handlung oder Unterlassung, sondern der Eintritt des Schadens selbst als dessen Folge ein Geschädigter Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer erheben kann.
Es geht also nicht darum wann der Schaden verursacht wurde.

Neben dem Ereignis-Prinzip gibt es bei Haftpflichtversicherungen auch das Claims-made-Prinzip, das Manifestationsprinzip und das Verstoßprinzip.

Gut zu wissen!

Das Ereignis-Prinzip gilt bei Haftpflichtversicherungen grundsätzlich für sämtliche Personen– und Sachschäden, sowie die daraus abgeleiteten Vermögensschäden.