Fiktive Versicherungsleistung

Bei fiktiven Versicherungsleistungen wurde der vereinbarte Geldbetrag, welcher im Schadenfall durch den Versicherer gezahlt wird, hypothetisch bemessen.
Meist ist das ein bestimmter Betrag je Zeiteinheit; bspw. EUR pro Tag.

Im Prinzip wird anstelle eines ermittelten Versicherungswertes eine sogenannte Taxe vereinbart, welche die Versicherungssumme darstellt.

Beispiel:
Für den Fall eines Baustopps wird im Versicherungsvertrag vereinbart, dass pro Tag Baustillstand EUR 20.000 an den Versicherungsnehmer geleistet werden.

Beachtet werden muss dabei, dass die vereinbarte Summe nicht unrealistisch hoch ist, da sonst die Regelungen einer Überversicherung zum tragen kommen.