Verstoß-Prinzip
Das Verstoß-Prinzip definiert den Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles bei Haftpflichtversicherungen.
Der Versicherungsfall ist nach dem Verstoß-Prinzip die Handlung oder Unterlassung, die den Eintritt des Schadens verursacht aus dem Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer entstehen.
Neben dem Verstoß-Prinzip gibt es bei Haftpflichtversicherungen auch das Claims-made-Prinzip, das Manifestationsprinzip und das Ereignisprinzip.
Das Verstoß-Prinzip gilt bei Haftpflichtversicherungen in der Regel für reine Vermögensschäden.
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