Verstoß-Prinzip

Das Verstoß-Prinzip definiert den Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles bei Haftpflichtversicherungen.

Der Versicherungsfall ist nach dem Verstoß-Prinzip die Handlung oder Unterlassung, die den Eintritt des Schadens verursacht aus dem Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer entstehen.

Neben dem Verstoß-Prinzip gibt es bei Haftpflichtversicherungen auch das Claims-made-Prinzip, das Manifestationsprinzip und das Ereignisprinzip.

Gut zu wissen!

Das Verstoß-Prinzip gilt bei Haftpflichtversicherungen in der Regel für reine Vermögensschäden.