Zahnversicherung

(Zahnarzt-Tarif) Eine Zahnversicherung, auch oft als Zahnarzt-Tarif bezeichnet, bietet Kostenübernahme im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für zahnmedizinische Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder überhaupt nicht übernommen werden.

Der Versicherungsschutz einer Zahnversicherung umfasst in der Regel

  • konservierende Zahnbehandlung
  • Zahnersatz (Implantate)
  • Kunststofffüllungen ohne Amalgan
  • Kieferregulierung, wie Zahnspangen
  • Kieferchirurgische Behandlungen, wie Zahnextraktionen

Abhängig von der Vertragsgestaltung sind auch Prophylaxen, also Vorsorgemaßnahmen, im Leistungsumfang enthalten, wie bspw. Mundhygiene.

In der Regel ersetzt die Zahnversicherung nicht die gesamten Behandlungskosten, sondern zwischen 50% und 80% der Kosten, je nach Tarif. Zu beachten ist zudem der jeweils geltende Höchstbetrag, welcher der versicherten Person jährlich zur Verfügung steht.

Üblicherweise gilt eine Wartezeit für Zahnbehandlungen von 6 Monaten.

Gut zu wissen!

Zahnversicherungen sind in der Regel nur in Kombination mit einer Sonderklasse-Versicherung abschließbar.