Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, dient dem Schutz vor der ungewollten Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen.

Diese Verordnung gilt für alle, die derartige Daten verarbeiten, verwenden, abspeichern oder weitergeben und ist seit 2018 in Kraft getreten. Zudem ist für die Sicherheit der Daten zu sorgen.

Dies gilt somit auch für die Versicherungswirtschaft.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich dann verwendet werden, wenn dies im Rahmen einer Beurteilung eines Risikos, der Verwaltung der Versicherungsverträge oder für die Erbringung von Leistungen beauftragt wurde. Gerade im Umgang mit besonders sensiblen Daten, bspw. der Gesundheitszustand einer versicherten Person, ist entsprechende Sorgfalt geboten.

Der Versicherer muss darüber informieren, welche Daten zu welchem Zweck wie verwendet werden.

Will man Daten anderweitig verwenden, bspw. für Marketingzwecke, muss dies in Form einer widerrufbaren Einverständniserklärung der betroffenen Person eindeutig belegt werden können.

Gut zu wissen!

Datensicherheit ist heutzutage ein Gebot. Sollten aufgrund eines Datenlecks oder eines Hackerangriffs Daten verloren gehen oder Unbefugte Zugriff darauf haben, ist dies unverzüglich der Datenschutzbehörde zu melden.
Zudem müssen die betroffenen Personen informiert werden.

Handelt man nicht im Sinne der DSGVO, drohen hohe Geldbußen.