Krankenversicherung (gesetzlich)
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt für die Versicherten unabhängig von der Ursache Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit sowie Mutterschaft.
Versicherungsschutz besteht in der Regel automatisch mit der Erwerbstätigkeit des Versicherten. Auch Familienangehörige, wie bspw. Kinder, und Pensionisten sind gesetzlich krankenversichert.
Seit 01.01.2020 wurde die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) als einzige gemeinsame Krankenversicherungsanstalt ins Leben gerufen. Das komplette Versorgungssystem umfasst rd. 270 Krankenheilanstalten, 20.000 Vertragsärzte sowie eigene Ambulatorien und Gesundheitseinrichtungen.
Die Umstellung von den alten Krankenversicherungsträgern erfolgte automatisch.
Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt sowohl Sach- als auch Geldleistungen.
- Sachleistungen
Ambulante Krankenheilbehandlung, Zahnbehandlung, Behandlung im Krankenhaus, Aufenthalt in einer Pflegeanstalt, Hauskrankenpflege, Krankentransport - Geldleistungen
Krankengeld, Wochengeld
Für bestimmte freiberuflich Tätige, wie bspw. Ärzte und Rechtsanwälte, besteht die Möglichkeit des Opting-Out-Modells.
Für den Fall, dass sich die jeweilige Interessensvertretung für diese Modell entscheidet, haben ihre Mitglieder das Wahlrecht hinsichtlich des Versicherungsträgers zwischen:
- Gebietskrankenkasse
- Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
- privater Krankenversicherer (Gruppenversicherung)
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Dir eine gute medizinische Grundversorgung.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung bietet zusätzliche Vorteile, wie bspw. die freie Spitals- und Arztwahl. In der Regel sind als Privatpatient auch Behandlungstermine rascher verfügbar und Behandlungen werden generell angenehmer wahrgenommen.
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