Wertsachen

Wertsachen sind ein Überbegriff für Kostbarkeiten, die im Rahmen einer Inhaltsversicherung, wie bspw. einer Haushaltsversicherung, versichert werden können.

Dazu zählen u.a. Bargeld, Schmuck, Münz- oder Briefmarkensammlungen, Wertpapiere, aber je nach Versicherungsgestaltung auch Pelzmäntel oder Kunstgegenstände.

Wertsachen sind im Rahmen der Haushaltsversicherung gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl mitversichert.
Zu beachten ist, dass für Wertsachen häufig fixe Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag definiert sind, welche die Obergrenze der Versicherungsleistung im Schadenfall darstellen – unabhängig des tatsächlichen Wertes.

Man spricht bei diesen Deckungen von einer „Erstrisikoversicherung“, bei der es zwar keine Unterversicherung gibt, die Entschädigungsleistung aber begrenzt ist.

Zu beachten sind die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, die bspw. eine Aufbewahrung in einem dem Wert angemessenen Sicherheitsbehältnis (=Safe) vorsehen. Waren die Wertsachen bei Schadeneintritt nicht korrekt verwahrt, kann dies zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Gut zu wissen!

Die fixen Entschädigungsgrenzen der Versicherungsverträge sind üblicherweise gering und daher empfiehlt es sich hier genau zu vergleichen und, wenn möglich, die Summenlimits gegen Prämienzuschlag an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Eine Dokumentation der vorhandenen Wertsachen, die im Schadenfall dem Versicherer vorgelegt werden kann, vereinfacht die Abwicklung.