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Versicherungsbündel

(Bündelversicherung) Bündelversicherung oder Versicherungsbündel bedeutet, dass mehrere Sparten, die separat abgeschlossen werden können, in einem Versicherungsvertrag zusammengefasst werden, wie bspw. Feuer-, Sturm– und Leitungswasserversicherung.

Jede einzelne Sparte stellt aber noch einen rechtlich eigenständigen Vertrag dar, der im Schadenfall somit gekündigt werden kann.

Das Gegenteil einer Bündelversicherung ist die „Kombinationsversicherung“ oder „kombinierte Versicherung„, wie bspw. eine Haushaltsversicherung.

Gut zu wissen!

Damit Dir nicht bei einem Schadenfall nur eine Versicherungssparte aus Deinem Bündelvertrag gekündigt wird, achte darauf, dass Du eine Klausel vereinbarst, die es Dir ermöglicht in solchen Fällen für alle weiteren Sparten eine Freigabe zu bekommen.

Man spricht von einer „Paketkündigungsklausel“. Damit hast Du den Vorteil nicht die Versicherung eine einzelne Sparte bei einem neuen Versicherer beantragen zu müssen. Es ist nämlich einfacher mehrere Sparten neu versichern zu lassen als eine Einzelne.

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Betriebseinrichtungsversicherung, Betriebsgebäudeversicherung, Betriebsversicherung, Eigenheimversicherung, Gebäudeversicherung, Gewerbeversicherung, Immobilienversicherung, Sachversicherung, V

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