Versicherter

Bei Personenversicherungen, also Kranken-, Unfall– und Lebensversicherungen, stellt der Versicherte für den Versicherer das Risiko dar.

Man nennt diese Person(en) auch „versicherte Person„.
Nicht zwangsläufig muss die versicherte Person auch der Versicherungsnehmer sein. Sind Versicherungsnehmer, also derjenige der den Vertrag mit dem Versicherer abschließt, und versicherte Person nicht ident, spricht man von einer Fremdversicherung.

Gut zu wissen!

Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird, hat die versicherte Person direkten Leistungsanspruch.
Besonders bei Lebensversicherungen ist es daher ratsam als versicherte Person die Versicherungspolizze aufzubewahren. Die versicherte Person muss gemäß §159 VersVG dem Versicherungsvertrag zustimmen und daher den Antrag unterschreiben.

Die versicherte Person hat je nach Versicherungsart die gleichen Obliegenheiten zu beachten wie der Versicherungsnehmer.