Infektionsklausel
Durch eine Infektionsklausel im Rahmen einer privaten Unfallversicherung kann auch die Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten als Unfallfolge versichert werden.
Üblicherweise werden übertragbare Krankheiten nicht versichert, können aber durch die entsprechende Deckungserweiterung in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
Wichtig ist die genaue Beachtung der Versicherungsbedingungen, da diese die Deckungserweiterung unterschiedlich formulieren.
Infektionskrankheiten, die nicht von Mensch oder Tier übertragen werden, sind grundsätzlich auch ohne gesonderte Vereinbarung versichert.
So ist bspw. eine Infektion, die im Zuge einer unfallbedingten Operation im Krankenhaus auftritt, versichert.
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