Vermögensversicherung

Unter Vermögensversicherung versteht man Versicherungsverträge für Vermögenswerte des Versicherungsnehmers, die keine Sachen sind, wie bspw. entgangene Erträge oder unvorhergesehene Aufwendungen.

Dazu zählen Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Vermögensschadenversicherungen, Kreditversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherungen, etc.

Gut zu wissen!

Im weiteren Sinn können auch Sachversicherungen, also solche, die reelle Vermögenswerte absichern, auch als Vermögensversicherung bezeichnet werden.