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Maschinenversicherung

(=Maschinenbruch-Versicherung) Bei der Maschinenversicherung wird für einzelne Anlagen bzw. Maschinen Versicherungsschutz vereinbart.

Die üblicherweise vereinbarten Schadensursachen an den versicherten technischen bzw. maschinellen Einrichtungen sind:

  • menschlichem Versagen
    bspw. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • technischem Versagen
    bspw. Kurzschluss oder Überspannung, oder auch Konstruktions-, Material-, Herstellungsfehler
  • Versagen von Mess- oder Regel- und Sicherheitseinrichtungen
  • von außen einwirkende Ereignisse
    bspw. Sturm, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub

Der genaue Deckungsumfang ist den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

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Gewerbeversicherung, M, Sachversicherung

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