Haftungsprivileg

Unter Haftungsprivileg versteht man eine Befreiung von der Haftung, also der Verantwortung für Schäden.

Haftungsprivilegien können vertraglich vereinbart werden und in unterschiedlichsten Rechtsgebieten vorkommen; bspw. im Internetrecht oder  im Arbeitsrecht.

Beispiel:
Herr P. ist Mitarbeiter der Firma XYZ und verletzt sich durch einen Sturz von einem Gerüst während seiner Arbeit. Spontan verlangt er von seinem Arbeitgeber Schadenersatz, da der Unfall am Arbeitsplatz passiert ist. 
Durch das Haftungsprivileg kann aber nicht die Firma XYZ direkt haftbar gemacht werden. Herr P. muss seine Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung richten.

Das Haftungsprivileg der Firma XYZ in diesem Fall bedeutet, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer für die Folgen eines Arbeitsunfalls nicht direkt haftbar gemacht wird, solange die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung geleistet wurden. Dadurch wird einerseits den Betroffenen ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Leistungen im Schadensfall ermöglicht und andererseits Arbeitgeber:innen vor einer Flut von Schadensersatzklagen geschützt.

Gut zu wissen!

Grundsätzlich gibt es Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Form und Inhalte von Verträgen zwischen den beiden Parteien mehr oder weniger frei gestaltet werden können.
Das ist natürlich nicht bei allen Vertragsbestandteilen der Fall, denn bestimmte Haftungen können bspw. nicht einfach ausgeschlossen werden.