Katastrophenschutz

Da außergewöhnliche Naturkatastrophen in der Regel nicht versicherbar sind, werden im Rahmen von Eigenheim-, Haushalts– , Immobilien- oder Betriebsversicherungen bei vielen Versicherern Deckungen mit limitierten Versicherungssummen für Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen oder Erdbeben mitversichert.

Individuelle Anpassungen sind, sofern der Versicherer dies anbietet, gegen Prämienzuschlag möglich.