Transportversicherung
Transportversicherungen decken Schäden an Waren, die während des Transports eintreten.
Es handelt sich um eine Sachversicherung von Interessen an einem Transportmittel oder den transportierten Waren für die Dauer des Transportes inklusive der dafür erforderlichen Zwischenlagerungen und Stationen.
Je nach Vertragsgestaltung kann die Versicherung in Form einer All-Risk-Deckung oder mit „eingeschränktem“ Deckungsumfang abgeschlossen werden.
Nicht versichert sind grundsätzlich Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, sowie Schäden aufgrund von u.a. Krieg, inneren Unruhen, Streik, Beschlagnahme, ionisierter Strahlung etc.
Auch Schäden an den transportierten Gütern aufgrund fehlender oder mangelhafter Verpackung sind in der Regel ausgeschlossen. Vor allem bei Nahrungsmitteln sind zudem qualitative Ausschlüsse zu beachten, wie bspw. Verderb.
Für die unterschiedlichen Transportunternehmer, wie Spediteure und Frachtführer, ist der Abschluss einer Transportversicherung aufgrund von vertraglichen sowie gesetzlichen Haftungsbestimmungen erforderlich.
Auch Schäden, die durch den Wareneigentümer selbst zu tragen sind, können durch die entsprechende Transportversicherung übernommen werden. Dies wäre bspw. bei einer Havarie-grosse der Fall.
Die Versicherungssteuer für Transportversicherungen beträgt 11% für nationale und 0% für internationale, also grenzüberschreitende Transporte.
Unter dem Begriff „Transportversicherung“ finden sich, abhängig vom Versicherer, auch unzählige Neben- und Unterversicherungssparten, wie bspw. Valorenversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Messe- und Ausstellungsversicherungen, Musikinstrumenteversicherungen, etc.
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