Stufenbau von Versicherungsverträgen
Klauseln
Klauseln sind Einzelbestimmungen für die Erweiterung oder Beschränkung des Deckungsumfanges in Versicherungsverträgen zur Anpassung an den individuellen Bedarf.
Tarife
Tarife definieren das unternehmensspezifische Leistungsspektrum des Versicherers.
Neben Versicherungsleistungen sind auch die Prämienhöhe und sämtliche Ein- und Ausschlüsse sowie Annahmerichtlinien für bestimmte Risken enthalten.
BVB
Besondere Versicherungsbedingungen beziehen sich auf einen einzelnen Vertrag oder auf einen bestimmten Bereich von Versicherungsverträgen und berücksichtigen individuelle Gegebenheiten.
AVB
Allgemeine Versicherungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes, sind aber keine Gesetze. Enthalten sein müssen u.a. die versicherten Ereignisse, Umfang und Fälligkeit der Leistungen, Fälligkeit der Prämien und Rechtsfolgen des Verzugs, Obliegenheiten und Anzeigepflichten des VN.
VersVG
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechtsbeziehung zwischen VN und VR auf Grundlage eines Vertrages mit Rechten und Pflichten. Es ist die primäre Rechtsquelle für das österreichische Versicherungsvertragsrecht.
VAG
Das Versicherungsaufsichtsgesetz ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherer.
ABGB
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch regelt u.a. Bestimmungen über Verträge und über Schadensersatzpflicht und Haftung. Versicherungen sind darin den „Glücksverträgen“ zugerechnet.
UGB
Das Unternehmensgesetzbuch regelt Rechte und Pflichten der Unternehmer, wie z.B. besondere Sorgfaltspflichten, oder die Zahlungsmodalitäten und den Gerichtsstand.
KSchG
Das Konsumentenschutzgesetz schützt Verbraucher vor Benachteiligungen bei Verträgen.
DSG
Das Datenschutzgesetz regelt Rechte und Pflichten von Unternehmern, wie z.B. besondere Sorgfaltspflichten oder den Gerichtsstand.
EKHG
Das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz stellt die Rechtsgrundlage für die Art und den Umfang der Haftung aus dem Betrieb von Eisenbahnen (auch Seilbahnen) und Kraftfahrzeugen dar.
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