Rückwärtsschaden

Ein Rückwärtsschaden ist eine Bezeichnung, die im Rahmen von Betriebsunterbrechungs-versicherungen vorkommt.
Dabei handelt es sich um einen Schaden bei einem Zulieferer, der eine Betriebsunterbrechung beim versicherten Betrieb verursacht.

Man spricht dabei auch von sogenannten Rückwirkungsschäden.

Beispiel:
Aufgrund eines Feuers bei einem Lieferanten können dessen Produkte nicht an den eigenen Betrieb geliefert werden und so die eigenen Erzeugnisse nicht fertiggestellt werden. Es kommt dadurch zu Umsatzeinbußen.

Solche Risiken können im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-versicherung mitversichert werden. Dabei sind häufig limitierte Haftungssummen, oft auf erstes Risiko, in den Bedingungen zu finden.
Zudem wird auch zwischen benannten und unbenannten Gefahren, mit verschiedenen Deckungslimits, unterschieden.

Gut zu wissen!

Üblicherweise sind für die Absicherung von Rückwirkungsschäden sehr genaue Angaben zu den einzelnen Vertragspartnern des Versicherungsnehmers erforderlich.