Rückwirkungsschaden

Als Rückwirkungsschaden bezeichnet man die Folgen einer Betriebsunterbrechung eines Betriebes auf andere (fremde) Betriebe.
Ein versicherter Schaden bei einem Lieferanten oder Kunden des Versicherungsnehmers löst also einen Betriebsstillstand beim Versicherungsnehmer aus.

Beispiel 1:
Aufgrund eines Feuers bei einem Lieferanten können dessen Produkte nicht an den eigenen Betrieb geliefert werden und so die eigenen Erzeugnisse nicht fertiggestellt werden. Es kommt dadurch zu Umsatzeinbußen.

Umgekehrt ist es aber auch möglich, siehe Beispiel 2.

Beispiel 2:
Ein Schaden an der Produktionsanlage des versicherten Betriebes (=Versicherungsnehmer) verursacht bei dessen Kunden einen Betriebsstillstand. Durch den geschädigten Kunden Schadenersatzansprüche werden geltend gemacht.

Solche Risiken können im Rahmen einer Betriebsunterbrechungs-versicherung mitversichert werden.

Gut zu wissen!

Üblicherweise sind für die Absicherung von Rückwirkungsschäden sehr genaue Angaben zu den einzelnen Vertragspartnern des Versicherungsnehmers erforderlich.