Rückgewähr

(Prämienrückgewähr) Bei Leistungsfreiheit erhält der Versicherungsnehmer eine Rückerstattung eines Teils der Versicherungsprämie.

Oft finden sich solche Regelungen bei privaten Krankenversicherungen. Der Versicherungsnehmer erhält dann für jedes Jahr in dem er bspw. keinen stationären Aufenthalt in einer Krankenheilanstalt verbracht hat X% der Prämie retour.

Bei Lebensversicherungen bedeutet Rückgewähr, dass bei Tod der versicherten Person das durch laufende Rentenleistungen noch nicht verbrauchte Kapital an die Hinterbliebenen rückgewährt wird.