Regulierung

(Schadenregulierung) Die Regulierung von Schäden gehört zu den Kernaufgaben eines Versicherers. Darunter versteht man die Prüfung des Schadenfalls auf Deckung sowie die Abrechnung der Schadenleistung.

Im Falle einer nicht vorhandenen Deckung aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag erfolgt die qualifizierte Ablehnung durch den Versicherer.

Gut zu wissen!

Wenn Du eine qualifizierte Ablehnung eines Schadens erhalten hast, beachte die darin angegebene Verjährungsfrist. Gem. §12 VersVG ist der Versicherer bei weiteren Ansprüchen Deinerseits leistungsfrei nach Ablauf einer einjährigen Frist.
Eine qualifizierte Ablehnung sollte keinesfalls ignoriert werden, sondern die Jahresfrist in Evidenz gehalten werden und ggf. ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.