Risikozuschlag
Risikozuschläge werden in Versicherungsverträgen dann angewandt, wenn es sich um ein erhöhtes Risiko handelt, das von einem normalen Tarif des Versicherers abweicht.
Ob bzw. wie hoch solche Zuschläge ausfallen, hängt von den Annahmerichtlinien des Versicherers ab.
Bspw. erfolgt eine Annahme eines Antrages einer Personenversicherung bei versicherten Personen, die besonders risikoreiche Sportarten ausüben nur mit einem Zuschlag von X%.
Alternativ zu einem Zuschlag kann der Versicherer einen Antrag auch gänzlich ablehnen oder einen Ausschluss definieren.
Im Sinne eines umfassenden Versicherungsschutzes wäre ein Risikozuschlag dem Ausschluss vorzuziehen.
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